Fahrerlaubnisklasse A2 (bis 2013 Fahrerlaubnisklasse A (leistungsbeschränkt); eingeschlossen A1 und AM/M)
Krafträder mit Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg, auch mit Beiwagen.
Fahrzeug
Mindestalter
18 Jahre
Benötigte Antragsunterlagen:
- Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Gültiger Personalausweis oder Paß mit Melderegisterauskunft (Kopie)
- Sehtestbescheinigung (Nicht älter als 2 Jahre)
- 1 Lichtbild neueren Datums (keine Kopfbedeckung, Halbprofil, 35 x 45 mm)
- Nachweis über Sofortmaßnahmen am Unfallort oder Erste Hilfe Kurs
- Unterschriftenaufkleber (erhältlich bei uns oder beim zuständigen Amt)
Theoretischer Unterricht
Grundstoff:
- Ersterteilung: 12 Doppelstunden
- Erweiterung: 6 Doppelstunden
Zusatzstoff: 4 Doppelstunden
Praktischer Unterricht *
5x
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3x*
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Schulung auf Bundes- oder Landstraßen
Überlandschulung - davon eine Fahrt mit mind. zwei Stunden zu je 45 min
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4x
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2x*
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Schulung auf Autobahnen
davon eine Fahrt mit mind. zwei Stunden zu je 45 min
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3x
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1x*
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Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen in Stunden zu je 45 min
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* Vorgeschriebene Pflichtfahrstunden. Es können, je nach Können des Fahrschülers, weitere Übungsfahrstunden hinzu kommen.
* Bei Erweiterung von A1
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